Coachen heißt Bewusstmachen!

Sag JA zu einem Leben in Fülle, Freude, Liebe, Gesundheit und Leichtigkeit. Du hast es verdient!

Coaching

Jeder Mensch ist ein einzigartiges Wesen mit einzigartigen Talenten und Fähigkeiten, das seinen speziellen Platz im großen Ganzen einnehmen darf. In meiner Coachingtätigkeit ist es mir wichtig, dass Du erkennst, wer Du bist und was Du zu geben hast, aber auch, welche "Schwächen" und Zweifel Dich daran hindern, Deine Gaben voller Überzeugung und Selbstvertrauen zu leben. Es ist wichtig, dass jeder Mensch die Verantwortung für sein Leben in die eigenen Hände nimmt und seinen Weg voller Bewusstheit und im Einklang mit der Schöpfung geht. Wenn Du bereit bist, anzunehmen, was ist, eine bewusste, liebevolle Wahl zu treffen, und aus dem Herzen heraus zu leben, wird Dein Dasein zum Segen für Dich und für die ganze Welt.

Lerne, an Dich selbst zu glauben, Deiner inneren Stimme zu vertrauen, und Dein volles Seelenpotenzial zu leben!

Ich freue mich, Dich hierbei mit vielen effektiven Methoden unterstützen zu dürfen, wie z. B.:

  • Arbeit mit dem inneren Kind
  • Atemtechniken
  • Erkenntnisanalysen
  • Arbeit mit Boden- und Körperankern
  • Umetikettierung
  • Switchingtechniken
  • und vieles mehr

Alles ist möglich und Du hast jederzeit die Chance,
Dich selbst zu verändern und damit die ganze Welt.
Du musst es nur wollen und bereit sein,
neue und bewusste Entscheidungen zu treffen!

Behandlungszeiten und Honorar:

Behandlungszeiten Praxis in Geltolfing (bei Straubing)

Montag bis Freitag von 10 bis 19 Uhr
(abweichende Behandlungszeiten auf Anfrage und nach Verfügbarkeit möglich!)

Behandlungszeiten Praxis in München-Schwabing

1 x monatlich freitags von 10 bis 19 Uhr
>>nächster aktueller Termin

(weitere Termine auf Anfrage und nach Verfügbarkeit möglich!)

Mein Honorar in München beträgt je Sitzungseinheit (60 - 90 Min.):  € 110,-
Mein Honorar 
in Straubing beträgt je Sitzungseinheit (60 - 90 Min.):  € 90,-

Bis 24 Std. vorher können Sitzungen / Behandlungen kostenfrei storniert werden, danach ist der volle Kostenausgleich zu entrichten!
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